Wednesday, August 12, 2015

Steuerhinterziehung: NRW, Baden-Württemberg und Bayern Spitzenreiter bei Selbstanzeigen

http://ift.tt/1ISZ1EL NRW, Baden-Württemberg und Bayern sind Spitzenreiter bei den Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung im ersten Halbjahr 2015. Bundesweit wurden rund 10.500 Selbstanzeigen gezählt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Daten die die Finanzministerien der 16 Bundesländer ermittelt haben, wurden bundesweit in den ersten sechs Monaten 2015 rund 10.500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung gestellt, berichtet u.a. die „Welt am Sonntag“. Bestätigt sich diese Tendenz, könnten es bis zum Jahresende 20.000 Selbstanzeigen sein.

Die Zahl ist überraschend hoch, da nach der Verschärfung der Anforderungen an die Selbstanzeige allgemein von einem deutlichen Rückgang bei den Selbstanzeigen ausgegangen wurde. Die Zahl zeigt aber auch, dass unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten den Betroffenen immer noch unter den Nägeln brennt. Denn die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, ist durch verschiedene Maßnahmen spürbar angestiegen. Spätestens wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt, steigt dieses Risiko noch einmal erheblich.

Den Ausweg aus dieser Situation bietet nach wie vor die Selbstanzeige. Wird sie rechtzeitig gestellt, ist vollständig und fehlerfrei schützt sie vor Strafverfolgung und einer drohenden Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Allerdings gelingt das nur, wenn die Selbstanzeige die genannten Anforderungen auch erfüllt. Schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige nicht wirken kann. Daher sollte sie vom Laien auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Fehlerpotenzial und damit das Risiko, dass die Selbstanzeige fehlschlägt, ist groß.

Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu betrauen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welchen Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirkt.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro sorgt die Selbstanzeige für komplette Straffreiheit. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent der Hinterziehungssumme. Diese Strafzuschläge müssen zusammen mit den Steuerschulden und den fälligen Zinsen gezahlt werden. Erst nach Eingang dieser Zahlung ist eine weitere Strafverfolgung vom Tisch.

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