Wednesday, August 26, 2015

Rückforderungen bei Bekanntheit der Insolvenzreife

http://ift.tt/1WAWsl2 Wusste ein Gläubiger von der Insolvenzreife eines Unternehmens und hat trotzdem noch Gelder angenommen, kann er nach dem Insolvenzrecht zur Rückzahlung aufgefordert werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gläubiger eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens müssen aufpassen, wenn sie auf die Bezahlung der offenen Forderungen drängen. Denn das deutsche Insolvenzrecht sieht vor, dass die Gelder zurückgezahlt werden müssen, wenn die Insolvenzreife des Unternehmens dem Gläubiger bereits bekannt war.

Tritt die Insolvenz ein, hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, diese Gelder wieder zurückzufordern. Das kann zu erheblichen finanziellen Belastungen bei den betroffenen Unternehmen führen. Eine der spektakulärsten Fälle Deutschlands war die Pleite des Billigstromanbieters Teldafax im Jahr 2011. Die Pleite hinterließ rund 700.000 Gläubiger und der Insolvenzverwalter versucht Gelder wieder einzutreiben. Rund 100 Millionen an eingenommenen Stromsteuern mussten die Finanzbehörden bereits wieder zurückzahlen. Ein Fußball-Bundesligist wurde zur Kasse gebeten und von etlichen Strom- und Gasnetzbetreibern fordert der Insolvenzverwalter insgesamt rund 200 Millionen Euro wieder zurück. Die Begründung ist im Grunde immer die Gleiche: Die Unternehmen hätten noch Gelder angenommen, nachdem ihnen die Insolvenzreife bereits bekannt gewesen war.

Doch nicht nur diese Unternehmen sehen sich nun mit Forderungen konfrontiert. Auch die ehemaligen Manager des Stromanbieters müssen sich u.a. wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung verantworten. Betroffen sind vor allem natürlich auch die ehemaligen Kunden, die in Vorkasse gegangen sind und nun hoffen müssen, dass ihr Geld noch nicht ganz verloren ist.

Bei einer Insolvenz gibt es Verlierer auf allen Seiten und auch viel Rechtsunsicherheit. Daher gibt es Planungen des Gesetzgebers, die Insolvenzanfechtung zu reformieren. Dabei geht es u.a. darum, die Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre zu verkürzen. Auch die Anfechtung einer Zahlung, die über eine Zwangsvollstreckung erreicht wurde, soll erschwert werden. Ob und wann eine Reform kommt, ist derzeit noch offen.

Da es bei einer Insolvenz immer viele Betroffene und rechtliche Unsicherheiten gibt, können sich sowohl Schuldner als auch Gläubiger an im Insolvenzrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

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