Monday, May 25, 2015

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ermöglicht Rückkehr in die Steuerlegalität

http://ift.tt/19NYqWI Steuerhinterzieher müssen immer mehr fürchten, entdeckt zu werden. Mit einer fehlerfreien Selbstanzeige ist die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit möglich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vom Instrument der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung können beide Seiten profitieren. Der Steuersünder erhält durch die Selbstanzeige die Möglichkeit, der Strafverfolgung und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Der Staat kann sich auf der anderen Seite über eine sprudelnde Einnahmequelle freuen, die dem Fiskus Millionen in die Kasse spült. Wohl auch deshalb wurde nach langen Diskussionen an der Selbstanzeige festgehalten. Allerdings wurden die Anforderungen an die Selbstanzeige zum 1. Januar 2015 deutlich verschärft.

Dennoch ist die Selbstanzeige nach wie vor möglich und machbar. Vor allem muss sie aber rechtzeitig, sprich vor Entdeckung der Tat, gestellt werden und vollständig sein. Dazu muss sie alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Auch wenn die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, stetig steigt, sollte eine Selbstanzeige auf Grund ihrer Komplexität nicht im Eilverfahren erstellt werden. Vielmehr sollte Gründlichkeit Priorität vor Schnelligkeit haben. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirkt und dann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.

Um solche Fehler, die zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen, zu vermeiden, sollte sie nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss dementsprechend gewürdigt werden. Daher sollten bei einer Selbstanzeige unbedingt im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell beleuchten und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie vollständig ist und wirken kann.

Bei einer fehlerfreien Selbstanzeige bleibt der Steuersünder komplett straffrei wenn die Hinterziehungssumme 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent. Diese müssen dann mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden. Nach der Zahlung ist eine weitere Verfolgung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch.

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