Tuesday, January 6, 2015

Insolvenzantrag der Shedlin Capital AG: Anleger in Sorge

http://ift.tt/Pc53sN Der Insolvenzantrag der Shedlin Capital AG Ende November 2014 schreckte viele Anleger des Emissionshauses auf. Sie befürchten, dass die Insolvenz auch Auswirkungen auf die Fonds haben könnte.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 26. November 2014 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Shedlin Capital AG am Amtsgericht Nürnberg eröffnet. Das Emissionshaus legte verschiedene geschlossene Fonds auf, an denen sich die Anleger mit insgesamt rund 140 Millionen Euro beteiligt haben sollen. Zu diesen Fonds zählen auch die wirtschaftlich angeschlagenen Fonds Middle East Health Care (MEHC) 1 und Middle East Health Care (MEHC) 2.


Von dem Insolvenzantrag des Mutterhauses sind die Fonds als eigenständige Gesellschaften nicht unmittelbar betroffen. Allerdings können mittelfristige Auswirkungen auch nicht ausgeschlossen werden. Denn finanzielle Unterstützung für die Fonds kann von der Shedlin Capital AG nicht mehr geleistet werden. Das könnte die Schwierigkeiten bei den Fonds MEHC 1 und 2 wiederum verschärfen.


Die betroffenen Anleger stehen hinsichtlich ihrer Kapitalanlage also vor einer ungewissen Zukunft. Finanzielle Verluste sind nicht auszuschließen. In dieser schwierigen Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden und die rechtlichen Möglichkeiten ausloten. Dazu kann auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz zählen.


Diese können beispielsweise dann entstanden sein, wenn die Anleger nicht umfassend und verständlich über die bestehenden Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Darüber hinaus können auch die Verkaufsprospekte genau geprüft werden. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger in die Lage versetzt wird, sich ein möglichst reales Bild von der Kapitalanlage, von ihren Chancen aber auch von ihren Risiken machen zu können. Missverständliche oder unvollständige Angaben können dieses Bild verzerren, so dass sich der Anleger quasi unter falschen Voraussetzungen für eine Beteiligung entscheidet. Liegen Prospektfehler vor, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht und die Beteiligung rückabgewickelt werden.


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MPC MS Rio Ardeche: Schadensersatzansprüche der Anleger

http://ift.tt/11O0cFa Nach der Hälfte der Laufzeit des Schiffsfonds MPC MS Rio Ardeche wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet. Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus MPC Capital legte den Schiffsfonds MS Rio Ardeche im Jahr 2006 auf. Doch Ende vergangenen Jahres musste beim Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag für die Schiffsgesellschaft gestellt werden. Die Anleger müssen sich auf finanzielle Verluste einstellen, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen können.


Mit den Anteilen an einem Schiffsfonds erwerben die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen. Das bietet nicht nur Chancen, sondern birgt auch Risiken. Denn als Miteigentümer gehen die Anleger ins finanzielle Risiko, das im Totalverlust des investierten Geldes münden kann. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen unter anderem auch die langen Laufzeiten und die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, die einen vorzeitigen Ausstieg aus der Fondsbeteiligung fast unmöglich machen. Nicht zuletzt wegen des Totalverlust-Risikos sind Beteiligungen an Schiffsfonds für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet.


Dennoch wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen angepriesen und auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die z.B. Kapital zum Aufbau einer Altersvorsorge anlegen wollten. Dass Schiffsfonds keine sicheren Kapitalanlagen sind, haben die vergangenen Monate und Jahre gezeigt, als etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten und zum Teil Insolvenz anmelden mussten. Wurden die Anleger über die Risiken nicht aufgeklärt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz wegen Falschberatung begründen.


Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach Ansicht des BGH sind diese so genannten Kick-Backs ein Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken, das nicht zwangsläufig mit den Anlagezielen des Kunden übereinstimmen muss. Bei Kenntnis der Kick-Backs wäre es dann möglicherweise erst gar nicht zu der Beteiligung gekommen. Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, kann ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.


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Steuerhinterziehung: Möglichkeiten nach fehlgeschlagener Selbstanzeige

http://ift.tt/19NYqWI Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ist im Jahr 2014 auf ein Rekord-Niveau gestiegen. Viele, aber nicht alle Selbstanzeigen führten zu einer Einstellung des Verfahrens.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mehr als 35.000 Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung sind allein 2014 bei den Finanzämtern eingegangen, geht aus einer Umfrage der „Welt am Sonntag“ hervor. Dabei sind die Selbstanzeigen, die noch im Jahresendspurt eingereicht wurden, noch gar nicht mitgerechnet. 2013 wurden im Vergleich dazu rund 24.000 Selbstanzeigen gestellt. Nach Medienberichten wurden davon etwa 18.000 Verfahren nach der Selbstanzeige eingestellt. Für die Betroffenen ist die Angelegenheit damit erledigt.


Die Zahl zeigt aber auch, dass längst nicht jede Selbstanzeige zu dem gewünschten Erfolg führt. Steuersünder, deren Selbstanzeige fehlgeschlagen ist, müssen mit einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung rechnen. Um das Strafmaß so gering wie möglich zu halten, sollten sich die Betroffenen an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Denn viel hängt dann von der Verhandlungsstrategie ab, die zwischen Rechtsanwalt und Mandanten genau abgestimmt werden muss. Auf diesem Weg können in vielen Fällen gerichtliche Hauptverhandlungen vermieden werden, was oftmals im Interesse des Mandanten liegt.


Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass selbst eine fehlgeschlagene Selbstanzeige nicht völlig umsonst war. Sie kann sich in der Regel strafmildernd auswirken. Die Fehler in der Selbstanzeige müssen natürlich nachgebessert werden.


Ein Steuerstrafverfahren kann unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Idealfall wird das Verfahren eingestellt, weil die Vorwürfe unberechtigt waren. Darüber hinaus kann das Verfahren auch bei geringer Schuld eingestellt werden. Zu einer Einstellung des Verfahrens kann es auch gegen die Zahlung einer Geldauflage kommen. Natürlich kann es aber auch dazu kommen, dass ein Strafbefehl erlassen wird und ein strafrechtliches Hauptverfahren angesetzt wird.


Wichtig ist, dass der Mandant sich eng mit seinem Rechtsanwalt abstimmt und sich nicht zu unbedachten Äußerungen gegenüber den Behörden verleiten lässt. Damit könnten sie sich selbst schaden. Der Beschuldigte kann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.


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Monday, January 5, 2015

Griechenland-Anleihen: Neue Unruhe an den Finanzmärkten

http://ift.tt/RvFQKD In Griechenland wird voraussichtlich am 25. Januar neu gewählt. Möglicherweise sorgt die Wahl für einen politischen Kurswechsel und Unruhe an den Finanzmärkten. Auch bei Griechenland-Anleihen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Griechenland bewegt nach den gescheiterten Präsidentschaftswahlen wieder die Gemüter und sorgt für Diskussionen. Die Parlamentswahlen Ende Januar könnten einen politischen Kurswechsel in Griechenland zur Folge haben. Der Vorsitzende der Syriza-Partei hat angekündigt, die Forderungen internationaler Gläubiger nicht mehr bedienen zu wollen. Vereinbarungen mit internationalen Kreditgebern sollen neu verhandelt werden, der Sparkurs gelockert werden. Von einem neuen Schuldenschnitt ist die Rede, selbst der Austritt Griechenlands aus dem Euro ist kein Tabu-Thema mehr. Der linksgerichteten Syriza werden bei den Wahlen Ende Januar gute Chancen eingeräumt.


Viele Griechen scheinen sich eine Abkehr vom derzeitigen Sparkurs zu wünschen. Andere fürchten wiederum den Politikwandel. Die unsichere Situation in Griechenland sorgt jedenfalls auch an den Finanzmärkten für Unruhe. Auch bei den Inhabern von Griechenland-Anleihen. Sollte Griechenland wieder in eine Finanzkrise steuern, kann sich das auch auf die Anleihen negativ auswirken. Auch andere Staatsanleihen könnten dann ins Trudeln geraten.


Besorgte Anleger können sich in dieser Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der sie beraten und rechtliche Schritte prüfen kann. Sollten die Griechenland-Anleihen wieder massiv unter Druck geraten und Laufzeiten und Zinszahlungen nicht eingehalten werden können, kann die Anlageberatung genau geprüft werden. Möglicherweise wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit Staatsanleihen aufgeklärt. Denn Staatsanleihen werden gerne als sichere Geldanlage beworben. Allerdings zeigte spätestens die Finanzkrise, dass Anleihen auch erheblichen Risiken ausgesetzt sind. Sollte diese Aufklärung ausgeblieben sein, haben sich die beratenden Banken und Vermittler möglicherweise schadensersatzpflichtig gemacht. Dann können sich die betroffenen Anleger gegen die finanziellen Verluste wehren.


Ob ein Verstoß gegen die Beratungspflicht vorliegt, muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.


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Lloyd Flottenfonds VII LF 58: Unzufriedene Anleger sollten umgehend handeln

http://ift.tt/UJRSAR Anleger konnten sich im Jahr 2005 an dem Lloyd Flottenfonds VII LF 58 beteiligen. Unzufriedene Anleger, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten daher umgehend handeln.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Lloyd Flottenfonds VII wurde im Jahr 2005 aufgelegt. Investiert wurde in den Tanker MT Hamburg Star und das Containerschiff MS Patricia Schulte. Doch für die Anleger verlief die Beteiligung nicht immer erfreulich. Als die Schifffahrt in die Krise geriet, blieb auch der Flottenfonds nicht verschont. Besonders deutlich wurde dies Ende 2012 als die Anleger zu einer Finanzspritze aufgefordert wurden.


Anleger, die von der Entwicklung ihrer Kapitalanlage enttäuscht sind, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Da sich viele Anleger im Jahr 2005 an dem Lloyd Flottenfonds VII LF 58 beteiligt haben, sollten diese Ansprüche möglichst umgehend überprüft werden, da noch in diesem Jahr die Verjährung der Forderungen eintreten könnte.


Ansprüche auf Schadensersatz können aus unterschiedlichen Gründen eingetreten sein. Ein Ansatzpunkt kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in Beratungsgesprächen häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Die Realität sah für viele Anleger dann allerdings ganz anders aus. Die Schifffahrt geriet in eine schwere Krise, die erhofften Renditen blieben aus und zahlreiche Schiffsfonds mussten bereits Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei viel Geld verloren.


Daher hätten sie im Beratungsgespräch über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage auch umfassend informiert werden müssen. Denn für die Anleger kann am Ende der Totalverlust ihres investierten Geldes stehen. Das Totalverlust-Risiko belegt, dass Schiffsfonds keine sicheren Geldanlagen sind, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. Dennoch wurden sie erfahrungsgemäß auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Bei solch einer fehlerhaften Anlageberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Bank ihre Rückvergütungen nicht offen gelegt hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.


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Sunday, January 4, 2015

MS Deutschland: AG Eutin eröffnet Insolvenzverfahren

http://ift.tt/19MkF0T Das Insolvenzverfahren über die MS Deutschland Beteiligungs GmbH wurde am 1. Januar 2015 am Amtsgericht Eutin eröffnet. Die erste Gläubigerversammlung findet am 20. Februar 2015 statt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die aktuellen Verbindlichkeiten für die MS Deutschland sollen bei rund 60 Millionen Euro liegen. Dazu zählt auch die Unternehmensanleihe mit einem Volumen von rund 50 Millionen Euro. Die Gläubiger werden nun offiziell angeschrieben, um ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die erste Gläubigerversammlung findet am 20. Februar im AG Eutin statt.


Nach derzeitigem Stand ist noch völlig offen mit welcher Insolvenzquote die Anleihegläubiger rechnen können. Sie müssen sich aber wahrscheinlich auf finanzielle Verluste einstellen. Daher sollten sie sich nicht nur auf eine Quote im Insolvenzverfahren verlassen, da auch nicht unbedingt davon auszugehen ist, dass ausreichend Masse vorhanden ist, um alle Forderungen zu bedienen. Parallel zum Insolvenzverfahren können die betroffenen Anleihegläubiger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt überprüfen lassen.


Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder durch Prospektfehler entstanden sein. Wie inzwischen bekannt wurde, belegen zwei Gutachten, dass die Anleihe nicht wie angenommen durch die MS Deutschland besichert war. Für die Anleger könnte aber gerade diese Besicherung der Anleihe ein ausschlaggebendes Argument für ihre Beteiligung gewesen sein. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger sich ein möglichst genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann. Schon irreführende Angaben können dazu führen, dass dieses Bild verzerrt wird und der Anleger sich quasi unter falschen Voraussetzungen für eine Beteiligung entschieden hat. Liegen Prospektfehler vor, kann daher Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.


Darüber hinaus hätten die Anleger auch im Beratungsgespräch umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit der Anleihe aufgeklärt werden müssen. Fand diese Aufklärung nicht statt, kann das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz begründen.


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Infinus: Verdächtige bleiben in Untersuchungshaft

http://ift.tt/PWTUzq Im Skandal rund um die insolvente Infinus-Gruppe bleiben die fünf Verdächtigen weiter in Untersuchungshaft. Das teilte das Oberlandesgericht Dresden am 30. Dezember 2014 mit.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit einem guten Jahr sitzen fünf Infinus-Manager in Untersuchungshaft. Dort werden sie nach einem Beschluss des OLG Dresden vorläufig auch bleiben. Den Verdächtigen wird das Betreiben eines Schneeballsystems zum Nachteil etlicher Anleger mit einem immensen Gesamtschaden vorgeworfen. Da Fluchtgefahr bestehe, bleiben die Verdächtigen in U-Haft. Auch das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts des Umfangs und der Komplexität des Falls nicht verletzt. Die nächste Haftprüfung wird es in etwa drei Monaten geben.


Zahlreiche Firmen mussten nach dem Bekanntwerden des Infinus-Skandals Insolvenz anmelden. Davon wiederum sind etliche Anleger betroffen, die mit hohen finanziellen Verlusten rechnen müssen. In einigen Fällen können sie zwar mit einer Insolvenzquote rechnen, doch die wird in der Regel nicht ausreichen, um die Verluste nur annähernd wieder auszugleichen.


Das Verfahren gegen die verdächtigen Infinus-Manager wird sich voraussichtlich noch ebenso in die Länge ziehen wie die Insolvenzverfahren. Die betroffenen Anleger sollten jedoch nicht den Ausgang abwarten, sondern parallel ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen lassen.


Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden oder der Grundsatz verletzt wurde, dass eine Kapitalanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. Ebenso können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig oder falsch waren. Denn die Prospektangaben sollen den Anleger in die Lage versetzen, sich ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage, von ihren Chancen und ihren Risiken machen zu können. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können dieses Bild verzerren und den Anleger zu der Beteiligung verleiten.


Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen die Verdächtigen bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Schritte in Betracht.


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