Tuesday, May 6, 2014

db ImmoFlex: Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

http://ift.tt/Usut3q Geschädigte Anleger des in Abwicklung befindlichen Dachfonds db ImmoFlex können sich nach einem aktuellen BGH-Urteil Hoffnung auf Schadensersatz machen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte mit Urteil vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) klar, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds informieren müssen. Dachfonds wie der db Immoflex, den die Deutsche Bank-Tochter DWS aufgelegt hatte, investierten den überwiegenden Teil der Anleger-Gelder in offene Immobilienfonds, von denen viele geschlossen werden mussten. Die Folge: Auch der db Immoflex setzte die Anteilsrücknahme aus und muss abgewickelt werden. Die Auflösung des Fonds soll bis Mai 2017 erfolgen.


Der BGH sieht in dem Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ein stetiges Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase für die Anleger. Auch die Möglichkeit, Anteile an der Börse zu handeln, gleiche dieses Risiko nicht aus und sei nicht vergleichbar mit der Anteilsrückgabe zu einem festgelegten Preis. Daher hätten die Anleger über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme nach Auffassung des BGH unterrichtet werden müssen. Dies gelte auch für Verträge, die vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.


Der db ImmoFlex ist zwar ein Dachfonds, allerdings ähnelt er in seiner Funktionsweise sehr den offenen Immobilienfonds und investierte auch vorwiegend in selbige. Insofern liegt es nah, den db ImmoFlex auch nach der Rechtsprechung des BGH zu offenen Immobilienfonds zu behandeln. Demnach hätten auch die Anleger des Dachfonds über das Schließungsrisiko ungefragt durch die vermittelnden Banken aufgeklärt werden müssen.


Geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, sollten sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank im Zuge der Anlageberatung ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.


Auch Anleger, die bereits erfolglos versucht haben, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, haben durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs eine neue vielversprechende Chance.


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Monday, May 5, 2014

Axa Immosolutions: Nach BGH-Urteil können Anleger Anspruch auf Schadensersatz geltend machen

http://ift.tt/Usut3q Der BGH hat entschieden, dass Banken Schadensersatz zahlen müssen, wenn sie bei der Vermittlung offener Immobilienfonds verschweigen, dass diese geschlossen werden können (Az. XI ZR 477/12 u.a.).


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 können sich viele Anleger des offenen Immobilienfonds Axa Immosolutions wieder Hoffnung auf Schadensersatz machen. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken, die Anleger vor der Investition ungefragt darüber informieren müssen, dass die Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds auch ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden kann. Hat die Bank es versäumt, auf das Schließungsrisiko hinzuweisen, hat der Anleger Anspruch auf Schadensersatz.


Wie viele andere offene Immobilienfonds geriet auch der Axa Immosolutions in Liquiditätsschwierigkeiten und setzte darauf hin im Mai 2010 die Anteilsrücknahme aus. Im Mai 2012 wurde dann beschlossen, dass der Fonds nicht wieder geöffnet, sondern aufgelöst wird. Noch bis zum 11. Mai 2015 wird der Fonds nun abgewickelt. Die Fondsgesellschaft versucht in dieser Zeit, die Immobilien zu verkaufen. Aus den Erlösen werden halbjährlich Ausschüttungen an die Anleger gezahlt. Dies ist in der Regel allerdings mit großen finanziellen Verlusten verbunden.


In den Beratungsgesprächen wurden offene Immobilienfonds häufig als sehr sichere Kapitalanlage beworben ohne auf die Risiken wie eben die Möglichkeit der Schließung des Fonds hinzuweisen. Der BGH stellt nun klar, dass Banken, die über dieses Risiko nicht informiert haben, ihre Aufklärungspflicht verletzt haben und schadensersatzpflichtig sind. Dies ist auch unabhängig davon, ob die Schließung des Axa Immosolutions absehbar war oder nicht.


Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Auch Anleger, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, können nun ihre zweite Chance suchen, da die Aussichten durch die Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen sind.


Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.


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SEB Immoinvest: Santander Consumer Bank zur Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt

http://ift.tt/S1H0cH Die Santander Consumer Bank AG muss einem Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest Schadensersatz in Höhe von ca. 29.000 Euro zzgl. Zinsen wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach verurteilte die Santander Consumer Bank AG als Nachfolgerin der SEB Bank AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 29.000 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz an unseren Mandanten. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Anlageberatung durch die Bank fehlerhaft war. Weiter erkannte das Gericht, dass unser Mandant die Fondsanteile am SEB Immoinvest nicht gezeichnet hätte, wenn die Anlageberatung ordnungsgemäß gewesen wäre.


Unser Mandant hatte im Beratungsgespräch mit der Bank im April 2010 angegeben, dass er in eine risikolose, sichere Kapitalanlage investieren möchte. Darüber hinaus sei es für ihn wichtig, dass das Geld jederzeit verfügbar sei. Daraufhin wurde ihm die Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest empfohlen. Allerdings hatte die Bankberaterin, so die Überzeugung der Kammer, nicht erwähnt, dass der Fonds von Oktober 2008 bis Mai 2009 die Rücknahme der Anteilsscheine bereits einmal ausgesetzt hatte. Kurz nachdem unser Mandant die Anteile gezeichnet hatte, schloss der Fonds im Mai 2010 erneut und ging später nahtlos in die Liquidation über.


Das LG Mönchengladbach entschied, dass die Bank in diesem Fall zwingend über die vorherige Schließung des Fonds hätte aufklären müssen und damit auch über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme und einer erneuten Schließung des Fonds. Weiter kam es zu der Überzeugung, dass es bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung über das Schließungsrisiko nicht zur Zeichnung der Anteile gekommen wäre. Insofern sei die fehlerhafte Anlageberatung kausal für die Kaufentscheidung gewesen. Daher verurteilte die Kammer die Santander Bank zur Zahlung von Schadensersatz. Gegen Abtretung der Fondsanteile erhält unser Mandant damit sein angelegtes Kapital abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen zurück.


Anleger des SEB Immoinvest, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen wollen, sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.


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Steuersünder werden künftig massiv zur Kasse gebeten – Selbstanzeige wird teurer

http://ift.tt/19NYqWI Steuersünder können auch künftig noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Aber sie werden deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen als bisher.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, können Steuerhinterzieher auch in Zukunft mit Hilfe einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückfinden. Aber es wird deutlich teurer und auch schwieriger werden. Landesfinanzminister und Vertreter des Bundes sollen sich demnach über die letzten strittigen Punkte geeinigt haben.


Muss bisher erst bei einem hinterzogenen Betrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag gezahlt werden, ist künftig schon ab 25.000 Euro ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig. Bei einer hinterzogenen Summe ab 100.000 Euro steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent und ab einer Million Euro werden dann schon 20 Prozent fällig. Darüber hinaus müssen die Steuerangaben aus den vergangenen zehn Jahren und nicht mehr wie bisher fünf Jahre komplett offengelegt werden. Eine Konferenz der Finanzminister wird voraussichtlich am 9. Mai endgültig über die Verschärfungen entscheiden, die dann schon Anfang 2015 in Kraft treten könnten. Steuersünder, die reinen Tisch machen wollen, sollten sich also beeilen.


Damit die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann, müssen einige Punkte genau beachtet werden. Sie muss rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden und sie muss absolut vollständig samt der dazugehörigen Unterlagen sein. Alles muss auf den Tisch. Im anderen Fall droht trotz Selbstanzeige noch eine Strafe. Da der Laie aber nicht durchschauen kann, was bei der Selbstanzeige alles zu beachten ist, sollte er diese keinesfalls eigenständig oder mit Hilfe eines Musterformulars anfertigen, sondern die Hilfe eines im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalts suchen. Denn schon kleinste Fehler können bei der Selbstanzeige dazu führen, dass ihre strafbefreiende Wirkung verpufft.


Wer eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen und in die Steuerehrlichkeit zurückfinden möchte, sollte damit nicht mehr lange warten, da die Schrauben deutlich angezogen werden.


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Prokon: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger müssen mit Verlusten rechnen

http://ift.tt/1lYol47 Das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH wurde am Amtsgericht Itzehoe eröffnet. Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH wurde am Amtsgericht Itzehoe am 1. Mai eröffnet. Nach einem Bericht des NDR teilte das Insolvenzgericht mit, dass Prokon überschuldet und zahlungsunfähig sei. Demnach weist das Unternehmen eine Unterdeckung von ca. 474 Millionen Euro auf. Nach Angaben des Insolvenzverwalters müssten die Anleger mit Verlusten zwischen 40 und 70 Prozent rechnen. Die erste Gläubigerversammlung soll am 22. Juli stattfinden.


Prokon hatte über die Ausgabe von Genussrechten rund 1,4 Milliarden Euro bei knapp 75.000 Anlegern eingesammelt. Im Januar musste das Unternehmen Insolvenz beantragen. Nachdem lange strittig war, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet werde, ist diese Frage nun geklärt. Die gute Nachricht für die Anleger ist, dass das AG Itzehoe zu der Auffassung gekommen ist, dass die Genussrechte-Inhaber als Gläubiger zu sehen seien und die Nachrangigkeit der Genussrechte entfällt. Dementsprechend können Forderungen zur Insolvenztabelle jetzt bis zum 15. September beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die schlechte Nachricht: Die Anleger müssen mit hohen Verlusten zwischen 40 und 70 Prozent rechnen. Derzeit fordern Anleger insgesamt rund 370 Millionen Euro zurück.


Die Anleger müssen aber nicht ausschließlich auf das Insolvenzverfahren hoffen. Sie haben auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Im Sinne einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten sie umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Auch die Verkaufsprospekte müssen auf ihre Vollständigkeit und den Wahrheitsgehalt der Angaben überprüft werden. Sind die Angaben unvollständig oder falsch, kommt Schadensersatz auf Rückabwicklung in Betracht.


Um die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anzumelden und auch um Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, sollten sich die geschädigten Prokon-Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.


http://ift.tt/1lYol47



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Friday, May 2, 2014

Selfmade Capital: Anlegergelder in Millionenhöhe offenbar verschwunden

http://ift.tt/1m5kmS0 Bei den Emirates-Fonds von Selfmade Capital sollen Millionen Anlegergelder verschwunden sein. Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus Selfmade Capital legte unter anderem die Emirates-Fonds 1 bis 7 auf, die in Gold, Biodiesel oder Flughafenerweiterungen investieren. Anleger wurden mit hohen Renditen gelockt. Nun bleiben aber offenbar die Ausschüttungen aus. Anlegergelder in Millionenhöhe sollen in einem undurchsichtigen Firmengeflecht verschwunden sein. Es ist ein neuer Skandal zu befürchten. Auch die Staatsanwaltschaft München hat nach Medienberichten schon Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts aufgenommen.


Das Emissionshaus Selfmade Capital gehört zu dem Firmenimperium eines Mannes, der bis vor kurzem auch noch Chef der Vertriebsplattform dima24.de Anlagevermittlung GmbH war, ehe er diese Mitte April überraschend verkaufte. Pikanterweise wurden die Anteile an den Emirates-Fonds u.a. von dima24.de vertrieben. Dieser Verkauf lässt auch das Moratorium an die Anleger bis zum Jahresende stillzuhalten, in einem anderen Licht erscheinen. Der Verdacht liegt nahe, dass hier Zeit gewonnen werden soll.


Verunsicherte Anleger müssen aber keinesfalls die Füße stillhalten und sollten solche Vereinbarungen auch nicht unterschreiben. Stattdessen können sie von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.


In Betracht kommt beispielsweise Schadensersatz aus Prospekthaftung. Die Emissionsprospekte sollen den Anlegern in die Lage versetzen, ein genaues Bild ihrer Kapitalanlage zu erhalten. Dazu müssen die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgetreu sein. Dazu gehören auch Informationen über die Risiken, die mit der Investition verbunden sind. Ebenso können auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gestellt werden. Auch im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu der Aufklärung gehört auch ein Hinweis auf die personellen Verflechtungen zwischen Selfmade Capital und dima24.de, da sich aus dieser Konstellation durchaus Interessenkonflikte der Vermittler ergeben können.


Bereits im Oktober 2012 ist es vor dem Landgericht München zu einem rechtskräftigen Vergleich zwischen Selfmade Capital, dima24.de und einem Anleger der Emirates-Fonds gekommen (Az. 22 O 333/12).


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Selfmade Capital: Anlegergelder in Millionenhöhe offenbar verschwunden

http://ift.tt/1m5kmS0 Bei den Emirates-Fonds von Selfmade Capital sollen Millionen Anlegergelder verschwunden sein. Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus Selfmade Capital legte unter anderem die Emirates-Fonds 1 bis 7 auf, die in Gold, Biodiesel oder Flughafenerweiterungen investieren. Anleger wurden mit hohen Renditen gelockt. Nun bleiben aber offenbar die Ausschüttungen aus. Anlegergelder in Millionenhöhe sollen in einem undurchsichtigen Firmengeflecht verschwunden sein. Es ist ein neuer Skandal zu befürchten. Auch die Staatsanwaltschaft München hat nach Medienberichten schon Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts aufgenommen.


Das Emissionshaus Selfmade Capital gehört zu dem Firmenimperium eines Mannes, der bis vor kurzem auch noch Chef der Vertriebsplattform dima24.de Anlagevermittlung GmbH war, ehe er diese Mitte April überraschend verkaufte. Pikanterweise wurden die Anteile an den Emirates-Fonds u.a. von dima24.de vertrieben. Dieser Verkauf lässt auch das Moratorium an die Anleger bis zum Jahresende stillzuhalten, in einem anderen Licht erscheinen. Der Verdacht liegt nahe, dass hier Zeit gewonnen werden soll.


Verunsicherte Anleger müssen aber keinesfalls die Füße stillhalten und sollten solche Vereinbarungen auch nicht unterschreiben. Stattdessen können sie von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.


In Betracht kommt beispielsweise Schadensersatz aus Prospekthaftung. Die Emissionsprospekte sollen den Anlegern in die Lage versetzen, ein genaues Bild ihrer Kapitalanlage zu erhalten. Dazu müssen die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgetreu sein. Dazu gehören auch Informationen über die Risiken, die mit der Investition verbunden sind. Ebenso können auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gestellt werden. Auch im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu der Aufklärung gehört auch ein Hinweis auf die personellen Verflechtungen zwischen Selfmade Capital und dima24.de, da sich aus dieser Konstellation durchaus Interessenkonflikte der Vermittler ergeben können.


Bereits im Oktober 2012 ist es vor dem Landgericht München zu einem rechtskräftigen Vergleich zwischen Selfmade Capital, dima24.de und einem Anleger der Emirates-Fonds gekommen (Az. 22 O 333/12).


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