Sunday, March 1, 2015

Selfmade Capital Emirates Fonds 1 bis 6 insolvent

http://ift.tt/1m5kmS0 Für die Gesellschaften der Selfmade Capital Fonds 1 bis 6 wurde nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters am Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selfmade Capital Emirates Fonds 1 bis 6 sind zahlungsunfähig. Auch für weitere Selfmade Capital Gesellschaften wurde Insolvenzantrag gestellt. Gleiches gilt für diverse Fonds von New Capital Invest (NCI). Beide Emissionshäuser gehören zum Firmenimperium des Malte Hartwieg, gegen den die Staatsanwaltschaft inzwischen wegen Betrugsverdacht ermittelt. Den betroffenen Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Geldes.


Sollten die Regelinsolvenzverfahren eröffnet werden, gilt es zu prüfen, ob die Forderungen der Anleger gleichrangig behandelt werden können oder ob ihre Forderungen nur nachrangig sind. Dann würden sie wahrscheinlich nahezu leer ausgehen. Es ist allerdings ohnehin zweifelhaft, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um die Forderungen zu befriedigen.


Erfolgversprechender könnte für die Anleger daher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Anspruchsgrundlage kann z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Vertrieben wurden die Selfmade Capital Emirates Fonds u.a. von dima24. Die Plattform gehörte bis zu ihrem Verkauf vor einigen Monaten ebenfalls zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg. Alleine aus dieser Tatsache können bei der Anlageberatung schon Interessenkonflikte entstanden sein. Darüber hinaus hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, rechtfertigt das den Anspruch auf Schadensersatz.


Darüber hinaus können auch die Angaben in den Verkaufsprospekten zu den jeweiligen Fonds geprüft werden. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann. Schon irreführende Angaben können dieses Bild verzerren. Liegen Prospektfehler vor, begründet das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz.


Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen Malte Hartwieg bestätigen, eröffnet das noch weitere rechtliche Möglichkeiten.


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