Wednesday, November 19, 2014

MPC Bioenergie Brasilien: Anlegern drohen Verluste

http://ift.tt/Pc53sN Anleger des MPC-Fonds Bioenergie Brasilien müssen finanzielle Verluste befürchten. Wie das „fondstelegramm“ berichtet, läuft das Bankdarlehen aus. Wird es fällig gestellt, droht die Insolvenz.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Um die Insolvenz und den Notverkauf des Biomasse-Kraftwerks in Brasilien zu vermeiden, will der Fondsinitiator MPC nun selbst das Darlehen übernehmen, um die Insolvenz zu verhindern, berichtet das „fondstelegramm“. Eine Darlehensverlängerung kommt für die finanzierende Bank offenbar nicht in Frage. Springt MPC ein, kann eine Insolvenz wohl vermieden werden. Finanzielle Verluste müssen die Anleger aber dennoch befürchten.


MPC hatte den Fonds 2009 aufgelegt und in ein Biomasse-Kraftwerk in Brasilien investiert. Den Anlegern wurde ein hoher Gesamtmittelrückfluss in Aussicht gestellt. Doch schon in der Bauphase kam es zu Problemen und auch der gegenüber dem Euro schwache brasilianische Real sorgt für Schwierigkeiten. Nun versucht MPC offenbar einen Käufer für das Kraftwerk zu finden.


Die erhofften Renditen können die Anleger wohl abschreiben. Vielmehr müssen sie Verluste befürchten. In dieser schwierigen Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann überprüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.


Anspruchsgrundlage kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu gehören u.a. ungewisse politische Entwicklungen und auch Wechselkursverluste, die die Wirtschaftlichkeit der Fonds erheblich beeinträchtigen können. Für die Anleger kann am Ende sogar der Totalverlust des investierten Geldes stehen.


Darüber hinaus können auch die Angaben im Verkaufsprospekt genau überprüft werden. Möglicherweise wurden hier schon zu optimistische Erwartungen geweckt, um die Anleger zu locken. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen aber vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger sich ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen kann. Sollten Prospektfehler auftreten, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.


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