Wednesday, September 17, 2014

New Capital Invest (NCI): Möglichkeiten der Anleger

http://ift.tt/QTwOKT Das Emissionshaus New Capital Invest (NCI) hat Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Ausschüttungen an die Anleger eingeräumt. Betroffen sind die NCI Fonds USA 11, USA 16 und USA 19.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Verunsicherung der Anleger der NCI Fonds USA 11, USA 16 und USA 19 geht weiter. Seit Wochen und Monaten warten sie auf ihre Ausschüttungen. Die Zahlungsschwierigkeiten betreffen nicht nur die New Capital Invest Fonds, sondern auch die Selfmade Capital Emirates Fonds. Seit Wochen und Monaten warten die Anleger auf ihr Geld. Die Zahlungsschwierigkeiten wurden auch offiziell eingeräumt. Nachforschungen sollten ergeben, wo die Anleger-Gelder verschwunden sind. Die Anleger wurden wiederum aufgefordert, bis zum Jahresende keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um den Bestand der Fonds nicht zu gefährden. Beide Emissionshäuser gehören zum Firmenimperium von Malte Hartwieg.


Ausgezahlt hat sich die Geduld der Anleger bislang offenbar nicht. Zumindest ist nicht bekannt, ob es eine Spur zum Verbleib der Anleger-Gelder gibt. Stattdessen sorgte Malte Hartwieg für Schlagzeilen. Denn er trennte sich von weiteren Firmen: Dem Emissionshaus Euro Grundinvest und der Vertriebsplattform dima24, die u.a. auch die Beteiligungen an den NCI- und Selfmade Capital Fonds vertrieben hat. Auch beim ebenfalls zum Hartwieg-Imperium zählenden Emissionshaus Panthera gab es Negativ-Schlagzeilen: Den Anlegern des Fonds Panthera Global Trading A könnte der Totalverlust des investierten Geldes drohen. Gegen Hartwieg selber gibt es inzwischen staatsanwaltliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.


Die Situation ist für Anleger der NCI-Fonds nicht übersichtlicher geworden, die Verunsicherung dürfte gestiegen sein. In dieser schwierigen Lage können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. In Betracht kommen hier in erster Linie Beratungsfehler bzw. Prospektfehler.


Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Unvollständige oder irreführende Angaben können dazu führen, dass die Anleger ein falsches Bild von der Kapitalanlage erhalten. In den Beratungsgesprächen hätten die Anleger zudem über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition informiert werden müssen.


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