Monday, January 12, 2015

New Capital Invest: Vier NCI-Fonds insolvent

http://ift.tt/QTwOKT Für vier Fonds von New Capital Invest wurde inzwischen Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16, NCI USA 19 und NCI Proven Gold Direct 21.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Statt hoher Renditen müssen Anleger, die in Fonds von Malte Hartwieg investiert haben, um ihr Geld fürchten. Für vier Fondsgesellschaften von New Capital Invest wurde im vergangenen Jahr am Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16, NCI USA 19 und zuletzt auch NCI Proven Gold Direct 21. Anleger einiger Fonds von Selfmade Capital warten ebenfalls seit Monaten vergeblich auf ihr Geld. Auch bei Selfmade Capital gab es Insolvenzanträge.


Die Fonds beider Emissionshäuser wurden u.a. von dima24 vertrieben. Die Vertriebsplattform gehörte bis zu dem Verkauf vor einigen Monaten ebenso zum Firmenimperium des Malte Hartwieg wie die Emissionshäuser. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen wegen des Verdachts auf Betrug. Ins Visier sind dabei auch die neuen Besitzer von dima24 geraten. Es knirscht also gewaltig im Firmen-Imperium des Malte Hartwieg. Sehr zum Leidwesen der Anleger. Denn sie müssen inzwischen den Totalverlust ihres Geldes befürchten.


Daher sollten sie nicht die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten, sondern sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden und mit ihm die rechtlichen Möglichkeiten absprechen. Dazu gehört auch die Geltendmachung möglicher Ansprüche auf Schadensersatz. Diese können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein.


So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dabei gilt es zu prüfen, ob dima24 die Hartwieg-Produkte eventuell bevorzugt vermittelt und Risiken verschwiegen hat. Darüber hinaus können auch die verschiedenen Emissionsprospekte genau unter die Lupe genommen werden. Die Angaben in den Prospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können dem Anleger ein falsches Bild von der Kapitalanlage vermitteln und ihn so beeinflussen. Liegen Prospektfehler vor, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.


Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, eröffnen sich weitere rechtliche Möglichkeiten.


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Wölbern Österreich 03: Anlegern droht Kapitalverlust

http://ift.tt/1oQXglp Die Immobilie des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Österreich 03 wurde offenbar verkauft. Für die Anleger bedeutet dies voraussichtlich hohe finanzielle Verluste.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds Österreich 03 von Wölbern Invest kriselte schon seit längerer Zeit. Ein Grund dafür ist, dass der Mietvertrag mit dem Hauptmieter nicht verlängert werden konnte und die Immobilie in Wien leer stand. Mieteinnahmen blieben aus. Die Anleger hatten daher einem Verkauf des Gebäudes zugestimmt. Nach einem Bericht von „Fonds professionell online“ ist der Verkauf inzwischen über die Bühne gegangen. Allerdings mit Verlusten für die Anleger. Sie müssen befürchten, mehr als die Hälfe ihres eingesetzten Kapitals zu verlieren. Denn aus dem Verkaufserlös können dem Bericht zufolge lediglich langfristige Darlehen bedient werden. Trotz des Verkaufs sei auch die Insolvenz des Fonds nach wie vor nicht ausgeschlossen.


In diesem Fall könnten noch weitere Forderungen auf die Anleger zukommen. Möglicherweise werden dann vom Insolvenzverwalter Ausschüttungen wieder zurückgefordert. In dieser schwierigen Situation und um den Schaden in Grenzen zu halten, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann beispielsweise prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.


Anspruchsgrundlage kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds wurden erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen häufig als sehr sichere Kapitalanlage dargestellt. Das sind sie allerdings nicht. Wie bei anderen geschlossenen Fonds auch, erwerben die Anleger unternehmerische Beteiligungen und tragen dementsprechend auch das Risiko. Zu diesen Risiken zählen z.B. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeit eines Fonds belastet werden und für die Anleger im Totalverlust ihres investierten Geldes enden. Daher hätten sie im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.


Beim Wölbern Österreich 03 muss zudem beachtet werden, dass Gelder aus dem Fonds veruntreut worden sein sollen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, eröffnet das weitere rechtliche Möglichkeiten.


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Steuerhinterziehung: Rekord bei Selbstanzeigen in NRW – Selbstanzeige 2015

http://ift.tt/19NYqWI Nordrhein-Westfalen verzeichnete 2014 einen neuen Rekord bei Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung. Mehr als 7500 Selbstanzeigen seien bei den Behörden eingegangen, berichtet das Handelsblatt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unter Berufung auf das nordrhein-westfälische Finanzministerium seien im vergangenen Jahr mehr als 7500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den Behörden in NRW eingegangen, meldet das Handelsblatt. Das sei Rekord und mehr als in den Jahren 2012 und 2013 zusammen. Da die Regeln für die Selbstanzeige zum Jahresbeginn verschärft wurden, wird allgemein mit einem Abklingen der Selbstanzeigen gerechnet.


Allerdings ist es auch 2015 nach wie vor möglich, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Nur die Hürden wurden höher gelegt. Dadurch wird die Selbstanzeige schwieriger und in vielen Fällen für den Steuersünder auch teurer. Dennoch ist sie immer noch ein geeigneter Weg, um eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden.


Seit dem 1. Januar kann eine Selbstanzeige nur noch dann zur völligen Straffreiheit führen, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge fällig, die sich nach der Höhe der Hinterziehungssumme staffeln. Bei einer Steuerhinterziehung bis 100.000 Euro wird ein Strafzuschlag von 10 Prozent erhoben, bis zu einer Million Euro wird ein Strafzuschlag in Höhe von 15 Prozent fällig und bei noch höheren Summen werden 20 Prozent aufgeschlagen. Die hinterzogenen Steuern müssen zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag innerhalb einer relativ kurzen Frist nachgezahlt werden. Darüber hinaus müssen die Steuerangaben der vergangenen zehn Jahre aktualisiert werden.


Da aber das Entdeckungsrisiko für Steuersünder durch Kooperationen der Staaten untereinander auch 2015 weiter steigen wird, ist die Selbstanzeige immer noch der geeignete Ausweg. Damit sie ihre Wirkung auch entfalten kann, sollte sie allerdings nicht im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die dafür sorgen, dass die Selbstanzeige alle nötigen Anforderungen erfüllt.


Sollte eine Selbstanzeige bereits fehlgeschlagen sein, sollten die Betroffenen unbedingt anwaltliche Hilfe beanspruchen.


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Thursday, January 8, 2015

Deltoton (ehemals Frankonia): Staatsanwaltschaft ermittelt

http://ift.tt/Pc53sN Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen das Finanzberatungsunternehmen Deltoton GmbH, ehemals Frankonia, wegen des Verdachts auf Anlagebetrugs. Das gab die Staatsanwaltschaft bekannt.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Zuge der Ermittlungen kam es offenbar zu einer groß angelegten Razzia, u.a. am Firmensitz in Dettelbach. Insgesamt 26 Objekte in Bayern und Hessen sollen durchsucht worden sein, berichtet u.a. die „Main-Post“. Dabei wurde offenbar umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Fünf Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft.


Ihnen wird vorgeworfen, Kapitalanleger geschädigt zu haben. Der Schaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen, rund 30.000 Anleger sollen betroffen sein. Die Anleger konnten sich seit den 90er Jahren über atypisch stille Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften beteiligen. Die Gelder sollen aber zumindest teilweise zweckentfremdet worden sein. Für viele Anleger erwiesen sich die Beteiligungen als verlustreich. Statt Ausschüttungen zu erhalten, wurden sie am Ende der Laufzeit sogar aufgefordert, weiteres Geld einzuzahlen.


Verschiedene Medien hatten schon vor längerer Zeit vor den Deltoton (Frankonia)-Produkten gewarnt und sie als risikoreich eingestuft. Über diese Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken im Beratungsgespräch oder in den Verkaufsprospekten verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz rechtfertigen.


Grundsätzlich gilt natürlich auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Dennoch könnten die staatsanwaltlichen Ermittlungen für die betroffenen Anleger nun eine Möglichkeit sein, den Schaden doch noch abzuwenden und Ansprüche gegen die Beschuldigten geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.


Auch wenn bisher erst ein Verdacht auf Anlagebetrug besteht, sollte mit rechtlichen Schritten nicht bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gewartet werden. Sollten Vermögenswerte vorhanden sein, empfiehlt es sich vielmehr, sich frühzeitig den Zugriff durch entsprechende rechtliche Maßnahmen zu sichern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass trotz gerechtfertigter Ansprüche kein Vermögen mehr vorhanden ist, um diese zu bedienen.


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SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wird aufgelöst – Möglichkeiten der Anleger

http://ift.tt/Ol4DlS Seit einem guten halben Jahr wird der offene Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund abgewickelt. Anleger können nach wie vor Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach der Finanzkrise 2008 gerieten zahlreiche offene Immobilienfonds in Schwierigkeiten, setzten die Rücknahme der Anteile aus, wurden geschlossen und derzeit z.T. abgewickelt. Auch der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund musste sich schließlich hier einreihen. Er wurde 2012 geschlossen und seit Juni 2014 abgewickelt. Die Abwicklung soll am 31. Mai 2017 abgeschlossen sein.


Für die Anleger bedeutet dies, dass sie in regelmäßigen Abständen Ausschüttungen erhalten, die sich in erster Linie an dem Erlös aus dem Verkauf der Fondsimmobilien orientieren. Finanzielle Verluste können dabei nicht ausgeschlossen werden. Allerdings müssen die betroffenen Anleger der weiteren Entwicklung auf dem Immobilienmarkt nicht tatenlos zusehen. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.


Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Funktionsweise und die Risiken offener Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen. Charakteristisch für die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds ist u.a., dass die Anteile jederzeit gehandelt, also auch zurückgegeben werden können, so dass die Anleger immer über ihr Geld verfügen können. Allerdings hat das Fondsmanagement auch die Möglichkeit, die Rücknahme der Anteile auszusetzen und den Fond zu schließen.


Eben über dieses Schließungsrisiko hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 die Anleger auch ungefragt aufklären müssen. Denn die Aussetzung der Anteilsrücknahme stelle für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar. Wurden sie nicht über das Schließungsrisiko informiert, haben sich die Banken schadensersatzpflichtig gemacht. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden.


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Wednesday, January 7, 2015

IVG EuroSelect 14 The Gherkin: Möglichkeiten der Anleger

http://ift.tt/11t7Cwr Die Investition in den IVG EuroSelect 14 brachte den Anlegern kein Glück. Nach dem angekündigten Verkauf des Büroturms „The Gherkin“ drohen den Anlegern massive Verluste.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Büroturm „The Gherkin“ gehört zu den Wahrzeichen Londons. Für die rund 9.000 Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 ist er inzwischen eher zum Wahrzeichen für eine fehlgeschlagene Investition geworden.


Auf Grund der anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds wurde das Bürohaus „The Gherkin“ im April 2014 unter Zwangsverwaltung gestellt. Einige Monate später wurde der Verkauf angekündigt. Auch wenn der Verkaufspreis höher ausgefallen sein soll als erwartet, dürfte dies für die Anleger kein Grund zur Freude sein. Denn für sie bleibt vermutlich nichts übrig. Im Gegenteil: Sie müssen massive finanzielle Verluste befürchten, denn der Verkaufserlös wird wohl nur reichen, um aufgelaufene Verbindlichkeiten zu begleichen.


Um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, können die Anleger immer noch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit dem IVG EuroSelect 14 umfassend aufgeklärt werden müssen.


Geschlossene Immobilienfonds sind keineswegs sichere Kapitalanlagen, die beispielsweise zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder auch Wechselkursschwankungen können die Wirtschaftlichkeit eines Fonds gefährden. So führte der Höhenflug des Schweizer Franken im Vergleich zum britischen Pfund beim IVG EuroSelect 14 zu einer Verletzung der sog. „Loan-to-Value-Klausel“ und damit auch zu Problemen bei dem Fonds. Für die Anleger kann die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds mit dem Totalverlust des investierten Geldes enden. Daher hätten sie über diese Risiken ausführlich und verständlich aufgeklärt werden müssen.


Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.


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Wölbern Frankreich 04: Anleger vor ungewisser Zukunft

http://ift.tt/1oQXglp Ein „Happy End“ wird es für die Anleger des Wölbern Fonds Frankreich 04 kaum noch geben. Sie müssen wohl in jedem Fall mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ende vergangenen Jahres wurden die Anleger aufgefordert, noch einmal frisches Kapital zu investieren, um den Fonds vor dem Aus zu bewahren. Sollten sich die Anleger dagegen entscheiden, drohe der Verkauf der Pariser Immobilie oder die Insolvenz. Keine der Alternativen klingt verheißungsvoll. Denn für die Anleger bringen sie wohl in jedem Fall massive finanzielle Verluste mit sich. Sie können sich bestenfalls für das für sie kleinere Übel entscheiden.


Problematisch ist auch, dass bei einem Verkauf der Erlös möglicherweise nicht alle Verbindlichkeiten abgedeckt. Fraglich ist dann, ob die Anleger als Gesellschafter für die Deckung der Kosten herangezogen werden können.


Damit die Investition in den geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 für die Anleger nicht zu einem Fass ohne Boden wird, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen vertreten und auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.


Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder ein erhöhter Sanierungsbedarf können die Wirtschaftlichkeit eines Fonds erheblich beeinträchtigen. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust ihres investierten Geldes stehen. Schon alleine wegen dieses Risikos kann die Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds wie den Wölbern Frankreich 04 keine sichere Kapitalanlage sein. Blieb die Aufklärung über die Risiken aus, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.


Beim Wölbern Frankreich 04 kommt natürlich noch erschwerend hinzu, dass aus dem Fonds Gelder zweckentfremdet worden sein sollen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, kommen ggfs. noch weitere rechtliche Schritte in Betracht.


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